Das ist falsch. Diese Vorstellung entspringt der Fehlinformation einiger Autoren, die über Grappa geschrieben haben. Der niedrigste Alkoholgehalt von im Handel erhältlichen Grappas beträgt um die 37,5% Vol.- und liegt auf gleicher Ebene mit vielen anderen Branntweinen. Grappasorten hingegen, die berechtigt sind, die geographische Herkunftsbezeichnung zu führen (Piemont, Trentino, Südtirol, Venetien und Friaul), müssen einen Alkoholgehalt von mindestens 40% Vol.- aufweisen.